Verordnung betreffend die Finanzierung des Bildungsausschusses

Die Verordnung beschreibt, wie die Gemeinde Abtei den Bildungsausschuss finanziell unterstützt und schafft klare Rahmenbedingungen, damit die Fördermittel gerecht, nachvollziehbar und wirksam eingesetzt werden.

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Veröffentlichungsdatum

10.04.2019

Beschreibung

Mit Beschluss Nr. 3 vom 10. April 2019 genehmigt, regelt das Dokument die Förderkriterien und das Verfahren zur Zuweisung von Finanzmitteln an den Bildungsausschuss. Die jährliche Summe basiert auf der von der Landesregierung festgelegten Quote und der Einwohnerzahl und wird von der Gemeinde gemäß der Finanzvereinbarung ergänzt. Der Ausschuss muss bis spätestens Ende Januar einen Antrag mit Tätigkeitsbericht und Jahresplanung einreichen. Nicht genutzte Mittel können verrechnet werden. Die endgültige Entscheidung trifft der Gemeindeausschuss unter Beachtung der einschlägigen Förderrichtlinien. Die Verordnung trägt zur transparenten und verantwortungsvollen Umsetzung der Bildungsangebote vor Ort bei.

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Veröffentlichungsdatum

10.04.2019

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 16:47 Uhr

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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