Gemeindeverordnung betreffend Einspruch gegen Gemeindebeschlüsse

Einspruch gegen Gemeindebeschlüsse in Abtei – kompakte Übersicht

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Veröffentlichungsdatum

04.11.2024

Beschreibung

Ein Bürger kann schriftlich gegen einen einzelnen Beschluss des Gemeinderats oder des Gemeindeausschusses Einspruch erheben. Der Einspruch muss bis zum Ende der Veröffentlichung auf der digitalen Amtstafel eingereicht und klar begründet werden. Die Zustellung kann per PEC, E-Mail, Fax oder persönlich erfolgen. Bei mehreren Unterzeichnern ist ein Vertreter zu benennen. Der Gemeindeausschuss entscheidet innerhalb von 30 Tagen, der Bürgermeister informiert über das Ergebnis innerhalb von 15 Tagen.

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Veröffentlichungsdatum

04.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 18:14 Uhr

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Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

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