Dreijähriger Plan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption und der Illegalität (2014-2016) Antikorruptionsplan – Gesetz Nr. 190/2012

Dreijähriger Plan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption und der Illegalität (2014-2016) Antikorruptionsplan – Gesetz Nr. 190/2012.

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Beschreibung

Vom Gemeindeausschuss genehmigtes Dokument (Beschluss Nr. 23/2014) zur Umsetzung des G.190/2012 mit Prozessanalyse, Schulung, Kontrollmechanismen und Abstimmung mit Provinz/Region. Der Text liegt ausschließlich auf Italienisch vor. Verantwortlicher: Gemeindesekretär.

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29.01.2014

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 09:41 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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