Der von ACEAT Badia GmbH beschlossene Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung für den Zeitraum 2021–2023 basiert auf dem Gesetz Nr. 190/2012 und definiert Maßnahmen und Kontrollen zur Sicherung von Integrität und Transparenz. Das Dokument beschreibt die Organisationsstruktur des Unternehmens, die Verantwortlichkeiten bei der Überwachung (einschließlich des Sekretärs als Antikorruptionsbeauftragten), die Methoden zur Risikoanalyse sowie die Präventionsinstrumente für sensible Prozesse. Der Plan greift auf rechtlich etablierte Ansätze zurück und enthält Risikobewertungsmodelle, kontinuierliche Kontrollsysteme und Fortbildung für Mitarbeiter. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Gemeinde Abtei ist, verfolgt das Ziel effizienter Verwaltung und Korruptionsprävention im Einklang mit nationalen und regionalen Vorgaben.