Die Gemeinde Abtei wendet die Grundsätze des Gesetzes Nr. 212/2000 an und garantiert Verständlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und rechtliches Gehör im Steuerverfahren. Der Steuerpflichtige kann aktiv teilnehmen und erhält eine klare Begründung der Maßnahmen. Die Feststellung kann einvernehmlich erfolgen, mit reduzierten Rechtsfolgen und geringeren Strafen. Die Verordnung gilt auch für beauftragte Konzessionäre.