Gemeindeverordnung über die Anwendung der im Statut des Steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Rechte der Steuerpflichtigen und einvernehmliche Feststellung – Verordnung Gemeinde Abtei - Genehmigt mit Beschluss Nr. 43 vom 20.12.2024

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Veröffentlichungsdatum

17.01.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Abtei wendet die Grundsätze des Gesetzes Nr. 212/2000 an und garantiert Verständlichkeit, Verhältnismäßigkeit, Transparenz und rechtliches Gehör im Steuerverfahren. Der Steuerpflichtige kann aktiv teilnehmen und erhält eine klare Begründung der Maßnahmen. Die Feststellung kann einvernehmlich erfolgen, mit reduzierten Rechtsfolgen und geringeren Strafen. Die Verordnung gilt auch für beauftragte Konzessionäre.

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Veröffentlichungsdatum

17.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2025, 18:30 Uhr