Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene - Genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 57 vom 24.09.2025

Rechtsinstrument zur gerechten und nachhaltigen Verwaltung der Verteilung von Gästebetten, unter Berücksichtigung der provinziellen Obergrenzen und lokalen Bedürfnisse, mit Vorrangskriterien für Einwohner, Jungunternehmer und Nachfolger bestehender Betriebe.

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Veröffentlichungsdatum

24.09.2025

Beschreibung

Die Gemeinde Abtei hat eine Verordnung bestehend aus 10 Artikeln genehmigt, um die Zuweisung von Gästebetten zu regeln. Die Maßnahme wurde als Antwort auf das „Landestourismusentwicklungskonzept 2030+“ erlassen, das Höchstgrenzen für Nächtigungen vorsieht, um die Nachhaltigkeit des Gebietes zu gewährleisten. Die Verordnung unterscheidet zwischen dem ordentlichen und dem Vorschusskontingent und legt klare Kriterien für die Verteilung der Betten fest, wobei Einwohnern, Jungunternehmern und Nachfolgern bestehender Betriebe Vorrang eingeräumt wird.

Der Text ist dreisprachig verfasst.

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24.09.2025

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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2025, 09:15 Uhr