Die Gemeinde Abtei hat eine Verordnung bestehend aus 10 Artikeln genehmigt, um die Zuweisung von Gästebetten zu regeln. Die Maßnahme wurde als Antwort auf das „Landestourismusentwicklungskonzept 2030+“ erlassen, das Höchstgrenzen für Nächtigungen vorsieht, um die Nachhaltigkeit des Gebietes zu gewährleisten. Die Verordnung unterscheidet zwischen dem ordentlichen und dem Vorschusskontingent und legt klare Kriterien für die Verteilung der Betten fest, wobei Einwohnern, Jungunternehmern und Nachfolgern bestehender Betriebe Vorrang eingeräumt wird.
Der Text ist dreisprachig verfasst.