Die Anfrage ist kostenlos, und eventuelle Kosten werden nach der Einreichung des Antrags berechnet.
Fotokopien (Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 72 vom 09.04.2008)
- Format A4 (schwarz/weiß): 0,25 €
- Format A3 (schwarz/weiß): 0,50 €
- Format A4 (in Farbe): 2,50 €
- Format A3 (in Farbe): 3,00 €
Such- und Einsichtnahmegebühren für die Konsultation von laufenden und im Archiv aufbewahrten Bauakten sowie für die telematische Übermittlung eingescannter Dokumente (Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 179 vom 31.07.2024)
- Euro 40,00 für die 1. Stunde des erforderlichen Zeitaufwandes
- Euro 10,00 für jede weitere halbe Stunde
Sofern um eine beglaubigte Kopie angesucht wird, sind 2 Stempelmarken zu jeweils 16,00 Euro geschuldet (1 Stempelmarke für den Antrag und 1 Stempelmarke für die Maßnahme, falls nicht befreit). Die Fälle, in denen keine Stempelsteuer geschuldet ist, sind direkt im Online-Dienst, der auf dieser Seite zur Verfügung gestellt wird, angegeben.
Die Einzahlung ist verpflichtend und wird mit vorher bei den ermächtigten Verkaufsstellen gekauften Stempelmarken entrichtet, indem die entsprechenden Seriennummern im Online- Antragsformular angegeben werden. Die Originale der verwendeten Stempelmarken müssen entwertet und aufbewahrt werden.